Unabhängige Immobilienbewertung für Banken

Über 35 Jahre Erfahrung in der Bewertung von Immobilien.

Berechnung des Beleihungswerts von Immobilien für Banken

Für Banken und Finanzinstitute ist die präzise Berechnung des Beleihungswertes ein wichtiger Faktor bei der Risikobewertung einer Immobilie. Die Beleihungswertermittlung für Grundstücke, Häuser, Wohnungen oder Gewerbe erfordert eine objektive Immobilienbewertung in Form eines rechtssicheren Beleihungswertgutachtens.  

Wir als unabhängige Sachverständige für Immobilienbewertung bieten Banken und Finanzinstituten die Erstellung von Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten an. Diese entsprechen den rechtlichen Grundlagen zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie gemäß § 194 des Baugesetzbuches und des Beleihungswertes gemäß der Beleihungswertverordnung (BelWertV). 

Objektive Immobilien Gutachten stärken das Vertrauen

Unsere externen Immobilien Beleihungsgutachten sind neutral und stärken das Risikomanagement von Banken und Finanzinstituten. Wir agieren als objektive Gutachter, unabhängig vom Auftraggeber. Diese Neutralität stärkt das Vertrauen in die Seriosität der Kreditinstitute bei den Kundinnen und Kunden.

Für Verantwortliche von Kreditinstituten bietet eine rechtssichere Berechnung des Beleihungswertes Sicherheit in der Risikoberechnung. Gleichzeitig schafft sie Vertrauen in der Kundenbetreuung. 

Basierend auf der Beleihungswertverordnung erstellen wir neutrale und unabhängige Immobiliengutachten für Banken, ohne dass spezielle Bankinteressen berücksichtigt werden.

Dipl.-Ing. Dirk Kreyenborg, öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung der IHK Nord Westfalen

Für neutrale Immobiliengutachten gibt es viele Anlässe 

Wir erstellen Wertgutachten für Immobilien für verschiedene Anlässe, darunter die Ermittlung des Beleihungswertes für Immobilien bei Erbbaurecht sowie die Berechnung von Wohn- oder Nießbrauchsrechten. 

Anlässe für die Erstellung von Wertgutachten sind zum Beispiel: 

  • Berechnung des Beleihungswerts einer Immobilie z.B. für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Gebäude (Wohn- und Geschäftshaus oder Bürogebäude) 
  • Beleihungswertgutachten für Immobilien mit Wohn- oder Nießbrauchsrecht  
  • Beleihungswert-Berechnung bei Erbbaurecht (wird im Grundbuch eingetragen, wie Volleigentum handelbar, ggf. mit Zustimmung) oder für Erbbaugrundstücke  
  • Wertgutachten bei Fragen zum Wegerecht, Grundstücke auf denen Wegerechte liegen oder eingeräumt werden sollen, Hinterlandbebauung 
  • Immobilien Wertgutachten, bei denen es um die Verrentung von Kaufpreisen geht  
  • Gutachtenprüfung von Fremdgutachten  
Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir rechtssichere Immobilien Gutachten im Auftrag von Bund, Ländern und Gemeinden.

Wir sind als neutrale Instanz bei der Berechnung des Beleihungswertes zwischengeschaltet.

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Heinrichs, ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S) 

Kreyenborg & Heinrichs erstellt rechtssichere Wertgutachten auch im Auftrag Ihrer Bank oder Ihres Finanzinstitutes.
Wir sind ein zuverlässiger Partner in der Abwicklung und bieten Termintreue, klare Abläufe und aussagekräftige Dokumentation

Erbschaft oder Unternehmensnachfolge

Vorteile für Ihr Unternehmen durch eine Zusammenarbeit mit Kreyenborg und Heinrichs.

Auch in Fragen der Unternehmensnachfolge werden Banken durch die Zusammenarbeit mit den Experten von Kreyenborg & Heinrichs zum zuverlässigen Berater der Kundinnen und Kunden. Unsere Verkehrsswertgutachten bieten eine solide Fakten- und Datenlage, um Fragen zu Erbschaftssteuer, Finanzierung, Verwertung von Zwangsvermögen und anderen Aspekten zu beantworten. 

  • „Wie begleite ich ein Unternehmen in die Zukunft, wenn der Firmeninhaber nicht mehr da ist?“ 
  • „Um welche tatsächlichen Werte geht es bei Erbschaftssteuer oder Finanzierung?“ 
  • „Worüber sprechen wir konkret bei der Verwertung von Zwangsvermögen?“

All diese Fragen können Sie als Verantwortliche oder Verantwortlicher einer Bank, dank unserer Verkehrswertgutachten auf der Basis einer soliden Fakten- und Datenlage beantworten. 

Unsere unabhängigen externen Immobilien Wertgutachten sind neutral und sichern zugleich Ihr Risikomanagement 

  • Unsere Immobilien Gutachter sind organisatorisch selbstständig und haben im Vergleich zum Bankberater kein Tagesgeschäft und keinen Kundenkontakt 
  • Wir sind einflussfrei und objektive Verkehrswertgutachter. Wir agieren nachweislich unabhängig vom Auftraggeber.  
  • Diese Neutralität und die neutrale Urteilsfähigkeit stärken das Vertrauen Ihrer Kundinnen und Kunden in die Seriosität Ihres Kreditinstitutes. 

Kreyenborg & Heinrichs erstellt rechtssichere Wertgutachten auch im Auftrag Ihrer Bank oder Ihres Finanzinstitutes.
Wir sind ein zuverlässiger Partner in der Abwicklung und bieten Termintreue, klare Abläufe und aussagekräftige Dokumentation

FAQ / Häufig gestellte Fragen

Wer kann ein Beleihungswertgutachten in Auftrag geben?

Auftraggeber für ein Beleihungswertgutachten ist ausschließlich der Kreditgeber – also die Bank. Diese trägt auch die Kosten für das Gutachten. 

Wer kann ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben?

Sowohl der Bankkunde – als Besitzer einer Immobilie – als auch die Bank selbst können ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben. Dabei wird neutral, individuell und objektbezogen der konkrete Verkehrswert zu einem genau angegebenen Stichtag ermittelt. Die Kosten für das Gutachten trägt der Auftraggeber.

Als vereidigte, zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung betätigen wir uns in folgenden Bereichen:

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