Immobilienbewertung für Privatkunden

Über 35 Jahre Erfahrung in der Bewertung von Immobilien.

Wir erstellen Immobilien Gutachten für Privatpersonen

Sie wollen wissen: „Was ist mein Haus tatsächlich wert?“, „Wo genau liegt der Marktwert und der Verkehrswert meines Grundstücks?“ oder „Wie teile ich, zum Beispiel bei einer Erbschaft, eine Immobilie gerecht auf – so, dass alles neutral und fair ist? Als unabhängiger Sachverständiger für Immobilienbewertung erstellen wir Ihnen ein rechtssicheres Wertgutachten, das all Ihre Fragen beantwortet. Es ist so einfach:  Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten beauftragen. Immobilienwert ermitteln. Wissen, was Sache ist!

Sicherheit für die Erben einer Immobilie, klare Entscheidungsbasis beim Immobilienverkauf oder Vermeidung von Ärger mit dem Finanzamt. Es gibt viele gute Gründe für Privatpersonen, sich ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten für eine Immobilie durch einen Gutachter von Kreyenborg & Heinrichs erstellen zu lassen.

„Mit unseren Verkehrswertgutachten können Sie noch die nächsten 20 Jahre
in der Familie Geburtstag feiern, ohne zerstritten zu sein.“

Dipl.-Ing. Dirk Kreyenborg, öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger der IHK Nord Westfalen

Welche privaten Immobilien werden begutachtet?

Beispiele:

  • Unsere Immobilien Gutachter bewerten Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien (wie z.B. Wohn- und Geschäftshaus) oder Bürogebäude.
  • Immobilienbewertung bei Scheidung. Ermittlung von Anfangs- und Endwert im Zugewinnausgleich bei einem Scheidungsverfahren.
  • Immobilienbewertung bei Nießbrauch. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen und ist wie Volleigentum ggf. mit Zustimmung handelbar.
  • Bewertung von Erbbaugrundstücken.
  • Gutachten für Immobilien, bei Altenteil Regelungen unter Berücksichtigung aller Verpflichtungen im Bereich Pflegerecht & Versorgungsrecht.
  • Fragen zu Grundstücken, auf denen Wegerechte liegen oder zum Beispiel im Rahmen einer Hinterland-Bebauung eingeräumt werden sollen.
  • Immobilienwerte ermitteln bei Immobilien Verrentung.
  • Gutachtenprüfung von Fremdgutachten.
  • Ermittlung und Berücksichtigung von Barwerten bei Wohn- und Nießbrauchrechten.
  • Immobilienbewertung bei Schenkung.
  • Unabhängiges Immobilien Gutachten bei Hausverkauf ohne Makler oder bei Immobilien Kauf von privatem Eigentümer.
Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir rechtssichere Immobilien Gutachten im Auftrag von Bund, Ländern und Gemeinden.

Beauftragen Sie Kreyenborg und Heinrichs jetzt mit der Erstellung eines rechtssicheren Gutachtens!

Welche Vorteile haben Privatkunden durch ein Gutachten von Kreyenborg und Heinrichs?

Vorteile für Ihr Unternehmen durch eine Zusammenarbeit mit Kreyenborg und Heinrichs.

  • Sie nutzen neutral ermittelte Immobilienwerte als rechtssichere Berechnungsgrundlage – zum Beispiel für eine Erbengemeinschaft.
  • Die neutrale Ermittlung der Immobilienwerte durch unsere Gutachter dient als Basis für Ihre individuelle Entscheidungsfindung und sorgt dafür, dass „nicht nur das Gefühl entscheidet“.
  • Gerade bei Familienangelegenheiten vermeiden Sie Bevor- und Benachteiligungen. Ein einleuchtendes, sachliches Beispiel: Eine Erbengemeinschaft hat ein Elternhaus zu vergeben, das zuverlässig und neutral ermittelt 400.000 Euro wert ist. Auf der soliden Basis des Gutachtens können Sie nun einvernehmlich verbindliche und gerechte Entscheidungen treffen: Von der gleichen Aufteilung bis zu Verzicht oder Festlegung von Verpflichtungen.

Beauftragen Sie Kreyenborg und Heinrichs jetzt mit der Erstellung eines rechtssicheren Immobilien Gutachtens!

Wann ist Immobilien Gutachten von Kreyenborg und Heinrichs für Sie sinnvoll?

  • Wenn Sie auf die Frage „Wie viel ist meine Immobilie wert?“ eine verlässliche Antwort durch einen neutralen Gutachter brauchen.
  • Wenn Sie Ihr Vermögen aufteilen möchten.
  • Wenn Sie bei einer Scheidung oder Trennung eine Anfangs- und Endwertbestimmung der gemeinsamen Immobilie benötigen.
  • Wenn Sie Pflichtteilsansprüche exakt beziffern wollen.
  • Wenn Sie den tatsächlichen Verkehrswert nach rechtlichen Gegebenheiten (§194 Baugesetzbuch) ermitteln lassen wollen.
  • Wenn Sie einen Kaufpreis durch ein Gutachten stützen möchten: Dies gibt Sicherheit für Verkäufer und Käufer.
  • Wenn Sie eine zuverlässige Ermittlung der Werte von Rechten und Belastungen einer Immobilie wünschen.
  • Wenn Sie Rechtssicherheit und Klarheit gegenüber dem Finanzamt, vor Gericht oder gegenüber der Kommune haben wollen.
  • Wenn Sie mit Hilfe unserer Gutachter Widerspruch gegen den Bescheid Ihres Finanzamts bei einer Schenkung einlegen wollen. Mit einem neutralen rechtssicheren Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite.
  • Wenn Sie möchten, dass ein unabhängiger Sachverständiger für Immobilien Fremdgutachten prüft, bewertet oder ein Gegengutachten erstellt.
Vereidigte und zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung.

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FAQ / Häufig gestellte Fragen

Wer trägt die Kosten des Gutachtens zur Immobilien Wertermittlung?
Die trägt in der Regel der private Auftraggeber. Bei einer Erbengemeinschaft sollten Sie vorher vereinbaren, wie die Kosten aufgeteilt werden, da eine rechtssichere Bewertung allen zugutekommt. Wir rechnen jedoch nur mit einem Auftraggeber ab.

Was kostet es, den Immobilienwert ermitteln zu lassen?
Es gibt eine einfache und transparente Formel zur Kostenermittlung: Wir berechnen einen Basissatz als Grundgebühr plus einen Promille-Anteil des von uns ermittelten Objektwertes. Wenn Nebenkosten wie Fahrtkosten oder Behördenauslagen anfallen, berechnen wir diese an Sie weiter. Und dazu kommt natürlich noch die derzeit gültige Umsatzsteuer.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Stellen Sie uns bitte für ein Wertgutachten bemaßte Pläne Ihres Hauses oder der zu bewertenden Immobilie zur Verfügung. Dazu benötigen wir einen aktuellen unbeglaubigten Grundbuchauszug. Wir kommen dann nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vorbei, nehmen alles in Augenschein und besprechen alles Weitere in einem persönlichen Gespräch.

Wie lange dauert es, ein Immobilien Gutachten zu erstellen?
Das hängt davon ab, wie komplex sich die Immobilienbewertung gestaltet. Nachdem uns Ihre Unterlagen vorliegen, benötigen wir zur Vorbereitung ca. 2–3 Wochen. Dann kommt unser Immobilien Sachverständiger zum Ortstermin und Sie erhalten in der Regel 3–4 Wochen später Ihr fertiges Gutachten.

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Als vereidigte, zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung betätigen wir uns in folgenden Bereichen: