Immobilienbewertung bei Scheidung: Ein Gutachten schafft Klarheit beim Zugewinnausgleich.
Unklarheit macht alles schlimmer
Es gibt kaum etwas Schwierigeres als in der emotional aufgeheizten Stimmung einer Scheidung klare Entscheidungen zu treffen. Zu tief gehen bei einer Trennung die Gefühle, zu sensibel sind die Beweggründe, zu viele Interessen stehen gegeneinander. Wenn hier bei der Aufteilung des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens über unklare Immobilienwerte, flexibel auslegbare Wertspannen beim Zugewinn oder gar über Schätzwerte gestritten wird, heizt das die aufgeladene Stimmung unnötig an.
„Wir können die Ehe-Probleme nicht lösen. Aber wir können durch eine objektive, unabhängige, sachliche Ermittlung des Anfangswertes und des Endwertes einer gemeinsamen Immobilie für weniger Streit und mehr Objektivität sorgen.“
Dipl.-Ing. Dirk Kreyenborg, öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger der IHK Nord Westfalen.
„Wir werden uns gütlich einigen …“
Die unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertung, Dirk Kreyenborg und Andreas Heinrichs, erleben immer wieder Scheidungssituationen, die anfangs so aussehen, als wären sich die ehemaligen Eheleute einig. „Die Fronten sind geklärt“, „die Scheidung verläuft einvernehmlich“ oder „wir teilen unser Vermögen im Guten“ lauten die Vorsätze.
Doch schon, wenn es beim Streitwert – also dem in der Ehe erwirtschafteten Endvermögen – darum geht, den Verkehrswert für das gemeinsame Haus oder den Wert für eine gemeinsame Immobilie im Rahmen der Zugewinngemeinschaft festzulegen, können sich die Erwartungen um hunderttausende Euro unterscheiden.
Hat einer der Beteiligten beim Zugewinnausgleich ein ungutes Gefühl, ist ein Ehepartner unsicher oder fühlt sich übervorteilt, wird dies bei der Fülle an Belastungen, die bei einer Scheidung noch folgen werden, zum unüberwindbaren Ballast. Alle folgenden Entscheidungen, Vergleiche oder Kompromisse sind vorbelastet.
Eine verlässliche Immobilienbewertung mit rechtssicherem Verkehrswertgutachten schafft hier Klarheit.
Und jeder will mitreden …
Oft sind es nicht die Eheleute selbst sondern gerade Personen von außen, die beim Zugewinnausgleich für eine Eskalation sorgen. Angeheiratete Verwandte, unsachliche Freunde oder auch Anwälte schaukeln sich gegenseitig hoch.
Und immer geht es eher um Emotionen, um vage Vermutungen über den Wert des Hauses oder ungeklärte Behauptungen über Vermögenswerte.
Auch kann es sich für Anwälte beider Ehe Parteien bezahlt machen, den Streitwert hochzubringen. So weit sollte man es also im Scheidungsfall gar nicht erst kommen lassen.
„Es geht nicht darum, einer Partei der Zugewinngemeinschaft Recht zu geben. Ganz gleich, ob ich mit Noch-Ehefrau oder Ex-Ehemann spreche: Unser ermittelter Wert ist immer der gleiche. Es gibt keine Spannen, die hoch- oder runtergefahren werden. Unser Wert ist für alle konkret, bindend und rechtlich nicht angreifbar.“
Dipl.-Ing. Andreas Heinrichs, ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)
Die Schaffung klarer Verhältnisse durch ein Wertgutachten gibt allen Beteiligten bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs beruhigende Sicherheit. Auch vor dem Hintergrund vieler anderer Fragen ist die genaue Berechnung des Anfangsvermögens und des Endvermögens, die aufgrund eines rechtssicheren Wertgutachtens den tatsächlichen Immobilienwert berücksichtigt, eine solide Planungsbasis. Hier reichen keine Kurzgutachten und keine vage Schätzung. Denn in den meisten Fällen ist das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Immobilie ein wesentlicher Teil der in der Ehe beschlossenen und nun obsoleten Lebensplanung.
Was ist im Fall der Scheidung mit der Altersvorsorge? Bin ich nach einem Vergleich, der keine objektive Basis hat, überhaupt in der Lage über Themen wie Rente, Ausgleichszahlungen, Besuchsrecht von Kindern zu sprechen? Oder trage ich aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen Verlustzahlen in meinem Kopf herum, die jede gütliche Einigung verhindern?
Allein das Gefühl beim Zugewinnausgleich falsch behandelt worden zu sein, kann die Kommunikation zwischen den Eheleuten und jetzigen Expartnern auf Dauer blockieren. Bevor es so weit kommt, sollte man unbedingt unabhängige Sachverständige zu Rate ziehen.
„Ein neutrales Wertgutachten nimmt allen Kommentaren von Außenstehenden – angeheirateten Verwandten oder Freunden, die unsachlich sind – sofort den Nährboden.“
Dipl.-Ing. Dirk Kreyenborg, öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger der IHK Nord Westfalen.
„Wer eine „möglichst schmerzfreie“ Scheidung möchte, sollte sich allerdings auf EINE Sache einigen …
„
… und zwar, wer von beiden das rechtssichere Immobiliengutachten in Auftrag gibt. Ein Wertgutachten von Kreyenborg und Heinrichs ist immer neutral, unabhängig vom Auftraggeber und somit rechtlich unanfechtbar. Ganz gleich, welche Seite es in Auftrag gibt, das Ergebnis ist das gleiche.
Die Tatsache, dass es nur einen Auftraggeber oder eine Auftraggeberin gibt, ermöglicht eine einfachere Abwicklung und erfordert von den ehemaligen Eheleuten eine Einigung, die beiden Seiten Sicherheit gibt. Der erste und vielleicht wichtigste Punkt, bei dem eine Einigung nötig ist, um die Scheidung für alle erträglich zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns zum Thema „Immobilien-Wertgutachten bei Scheidung“
Sorgen Sie durch ein unabhängiges rechtssicheres Immobiliengutachten von Kreyenborg & Heinrichs für klare Verhältnisse beim Zugewinnausgleich. Damit schaffen Sie Klarheit bei der Kernfrage des Immobilienwertes und alle Beteiligten können unbelastet die weiteren Entscheidungen treffen.
Übrigens ist es auch bei der Festlegung eines Ehevertrags sehr wichtig, die Höhe des Vermögens und den Wert der im Ehevertrag berücksichtigten Immobilien zu kennen. Hier lässt sich ebenfalls schon im Vorfeld späterer Ärger vermeiden.
Wie verlässlich die Gutachten von Kreyenborg & Heinrichs sind, zeigt die Erfahrung. Über 5.000 Gutachten haben wir in den letzten Jahren erstellt. Davon 4.200 als öffentlich berufene und vereidigte Sachverständige.
Als vereidigte, zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung betätigen wir uns in folgenden Bereichen: