Haus erben – Immobilie vererben:
Ein bitterer Erbschaftsstreit endet in Tränen.

Über 35 Jahre Erfahrung in der Bewertung von Immobilien.

Ein Fallbeispiel aus unserer Praxis

In der langen Laufbahn der Immobiliengutachter von Kreyenborg & Heinrichs gibt es ein Thema, das ohne Wertgutachten und Immobilienbewertung immer wieder für Streit innerhalb von Familien und auch gegenüber dem Finanzamt sorgt: Das Erben und das Vererben von Haus und Immobilien. Dirk Kreyenborg schildert hier einen Erbstreit, der ihm besonders im Gedächtnis geblieben ist.

Durch eine Immobilienbewertung, durch Grundbucheinträge sowie durch eine eindeutige Klärung der Rechte und Pflichten hätte der Streit verhindert werden können.

Zwei der sieben Kinder kümmern sich um die Eltern. 

Das Haus, um das es in diesem Fall ging, wurde neben den Eltern von einer Tochter und einem Sohn bewohnt. Die Tochter und der Sohn kümmerten sich bis zum Tod der Eltern um deren Pflege und um die Instandhaltung des Elternhauses. Die übrigen fünf Geschwister hielten sich bei all dem außen vor. Da Vater und Mutter nur eine kleine Rente bezogen, investierten die beiden zu Hause wohnenden Geschwister ins Gebäude, ließen das Dach erneuern, eine neue Heizung und neue Fenster einbauen und verschiedene andere Instandhaltungs-Maßnahmen durchführen. Diese Investitionen wurden in der Annahme getätigt, dass beide mit dem späteren Erbe selbst davon profitieren würden.

Sachverständige für Immobilienbewertung Kreyenborg & Heinrichs.
Dipl.-Ing. Dirk Kreyenborg, öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger der IHK Nord Westfalen.

Die beiden Geschwister handelten im festen Glauben: „Das Haus kriegst du sowieso irgendwann. Deswegen kannst du auch jetzt investieren.“ Mein Rat: „Investiere nicht in eine Immobilie ohne rechtliche Absicherung!

Dipl.-Ing. Dirk Kreyenborg, öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger der IHK Nord Westfalen.

Und hier folgte der große Fehler:

Die beiden Geschwister nahmen die Investition vor, ohne sich in irgendeiner Form im Grundbuch abzusichern. Die damit verbundene Wertsteigerung der Immobilie hätte durch eine unabhängige Immobilienbewertung exakt erfasst und für den späteren Erbfall rechtssicher belegt werden können. Doch alles geschah im „stillen Einverständnis“ – das bedeutet, weder Rechte noch Pflichten noch konkrete Zahlen und Werte kamen zwischen den sieben Geschwistern je zur Sprache.

Nach der langen Pflege des Vaters und der Mutter, die im Abstand von einem Jahr nacheinander verstarben, trat dann die Erb-Situation ein. Hierbei ging es dann nicht nur um das Haus sondern auch um den Verkauf eines Ackerlandes an eine Kommune: dieses sollte zum Mischgebiet werden und erhielt dadurch eine erhebliche Wertsteigerung.

Sachverständige für Immobilienbewertung Kreyenborg & Heinrichs.
Dipl.-Ing. Dirk Kreyenborg, öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger der IHK Nord Westfalen.

„Der zu erwartende hohe Erlös rief die Mitgeschwister auf den Plan – nach dem Motto: Jetzt machen die beiden groß Kasse. Davon wollen wir etwas abhaben.“

Dipl.-Ing. Dirk Kreyenborg, öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger der IHK Nord Westfalen.

Am Ende wurde das gesamte Erbe zu gleichen Teilen durch sieben geteilt, ohne die Investitionen oder auch die erbrachte Pflegeleistung der beiden zu Hause wohnenden Geschwister zu berücksichtigen. Die Folge: Durch die Auszahlung ihrer Geschwister verloren die beiden das Haus und mussten erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen. Vor allem die Schwester, die nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hatte, führte all dies an die emotionale Belastungsgrenze. Es ist nur schwer vorzustellen, dass es nach diesem bösen Erbstreit noch unbeschwerte Familienfeiern mit allen Geschwistern geben wird.

„Wissen, was Sache ist“ statt „stiller Übereinkunft“

Rechtsichere Gutachten zur Feststellung des Immobilienwertes sind gerade für Erben eines Hauses oder Erbengemeinschaften von Immobilien eine solide Basis für alle weiteren Entscheidungen. Wenn alle Werte – auch getätigte Investitionen und Leistungen – auf den Tisch kommen, werden diese berücksichtigt. Man redet über konkrete Zahlen, Daten und Fakten. Die beste Voraussetzung sich auch nach dem gemeinsamen Erbe in die Augen sehen zu können. Nichts bleibt „strittig“. Im übrigen auch bei der Festlegung der Immobilien Erbschaftssteuer gegenüber dem Finanzamt.

Dipl.-Ing. Dirk Kreyenborg, öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger der IHK Nord Westfalen.

„Niemand will so ein Problem in der eigenen Familie haben. Darum lohnt es sich, rechtzeitig über Investitionen in elterliche Grundstücke nachzudenken und in dem Fall durch einen Gutachter aus unserem Büro eine Klärung herbeizuführen.“

Dipl.-Ing. Dirk Kreyenborg, öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger der IHK Nord Westfalen.

Kontaktieren Sie uns beim Thema „Haus erben ohne Streit“

Sorgen Sie innerhalb Ihrer Familie besser frühzeitig für klare Verhältnisse. Ein unabhängiges rechtssicheres Immobiliengutachten durch Kreyenborg & Heinrichs hilft Ihnen, Ärger beim Erbe zu vermeiden und die richtigen Entscheidungen zu treffen.    

Wie verlässlich die Gutachten von Kreyenborg & Heinrichs sind, zeigt die Erfahrung. Über 5.000 Gutachten wurden in den letzten Jahren erstellt. Davon 4.400 als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Die unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertung von Kreyenborg und Heinrichs beraten Sie kompetent rund um die Bewertung Ihrer Immobilie – auch bei Fragen der Erbschaftssteuer auf Immobilien.

Sachverständige für Immobilienbewertung Kreyenborg & Heinrichs.

Als vereidigte, zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung betätigen wir uns in folgenden Bereichen: