Steuerberater

Wir erstellen neutrale, rechtssichere Wertgutachten für Steuerberater

Als Partner von Steuerberatern, Wirtschaftsberatern oder Unternehmensberatern erstellen wir rechtssichere Gutachten zum Verkehrswert von Immobilien im Sinne des §198 BewG. So können die vom Finanzamt für die Steuer festgesetzten Werte relativiert und ggf. Wertdifferenzen rechtssicher aufgedeckt werden durch Nachweis des geringeren gemeinen Werts. 

"Mit unserer Erfahrung kann auf Basis einer Bewertung durch das Finanzamt schnell festgelegt werden ob sich ein qualifiziertes Wertermittlung Ihrer Immobilie rentiert oder nicht."

Kreyenborg und Heinrichs - Sachverständiger für Immobilien in Münster - Öffentliche Hand

Wir geben Ihnen vorab, bei Vorlage einer Wertberechnung durch das Finanzamt eine Einschätzung, ob sich eine rechtssichere Ermittlung des Verkehrswerts der zu bewertenden Immobilie im Sinne des §198 BewG lohnt. 

Kanzleien, die mit Kreyenborg & Heinrichs zusammenarbeiten, können sicher sein, dass offensichtliche Fehler vermieden werden, bevor unnötige Kosten entstehen.  

 

Starke Argumente gegenüber dem Finanzamt

In welchen Fällen lohnt sich aus steuerlichen Gründen die rechtssichere Wertermittlung einer Immobile oder eines Grundstücks?

Überall wo eine Immobilie steuerrechtlich in Erscheinung tritt, kann ein unabhängiges Wertgutachten sinnvoll sein: Bei einer Schenkung, Erbschaft, Betriebsübernahme o.ä. – sobald das Finanzamt in irgendeiner Form involviert ist, sollte man im Vorfeld für Rechtssicherheit sorgen und den tatsächlichen Verkehrswert ermitteln lassen. Bestenfalls wird das zuständige Finanzamt auf Basis des durch Kreyenborg & Heinrichs ermittelten Verkehrswertes den Steuerbescheid erstellen.  

Konkrete steuerrechtliche Beispiele, bei denen ein rechtssicheres Wertgutachten sinnvoll ist:

Sollen Ihre Mandanten besser agieren oder reagieren?

Mit anderen Worten: Ist es besser im Vorfeld den Verkehrswert einer Immobilie klären zu lassen oder ist es besser, den Steuerbescheid abzuwarten und ggf. anzuzweifeln?

Wer beim Steuerbescheid keine bösen Überraschungen erleben möchte, sollte mit einem Wertgutachten im Vorfeld für Sicherheit sorgen. Sie kennen als Berater Ihre Mandanten am besten und wissen, wie wichtig ihnen diese Sicherheit ist. Wer erst auf den Steuerbescheid reagiert, verliert dadurch Zeit, kennt aber den vom Finanzamt veranschlagten Wert und muss nur einschreiten, wenn es nötig ist. Auch beim Reagieren hat man durch eine rechtssicherere Wertermittlung der Immobilie alle Möglichkeiten. Hier gibt es kein richtig oder falsch. Wir beraten Sie hier gerne individuell. 

 

Sind die von uns ermittelten Werte für das Finanzamt bindend? 

Als öffentlich bestellte und zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung erfüllen Kreyenborg & Heinrichs alle Voraussetzungen, um rechtssichere Immobilienbewertungen vorzunehmen. Also ja. Die Finanzämter müssen unsere Werte zugrunde legen. 

„Durch das qualifizierte Gutachten werden schnelle Entscheidungen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt getroffen und die Umsetzung können somit unproblematisch durchgeführt werden.“

Kreyenborg und Heinrichs - Sachverständiger für Immobilien in Münster - Öffentliche Hand

Konkrete Vorteile durch die Zusammenarbeit mit Kreyenborg und Heinrichs? 

FAQ / Häufig gestellte Fragen

In der Regel trägt die Kosten der Auftraggeber – also der oder die Steuerpflichtige.

Unsere erste Einschätzung, für die Überprüfung einer Bewertung des Finanzamtes, ist für Sie als Steuerberater kostenfrei. Die Höhe der Kosten für die Wertermittlung ergeben sich aus einem Basissatz plus einem Promilleanteil des ermittelten Objektwertes. Hinzu kommen bei Vor-Ort-Besichtigungen noch Nebenkosten wie Fahrtkosten oder auch Behördenauslagen.  
Weitere Informationen zu unserem Honorar finden SIe hier: https://www.kreyenborg-heinrichs.de/honorar/ 

Das hängt von der Komplexität der Immobilienbewertung ab. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, beginnen wir mit der Wertermittlung und der Vorbereitung des Ortstermins. Das dauert ca. 2–3 Wochen. Danach erfolgt der Ortstermin. In der Regel ist das Gutachten 3–4 Wochen nach dem Ortstermin fertig. 

   

Sie wünschen weitere Informationen über unsere Tätigkeit als unabhängige Sachverständige für Steuerberater, Wirtschaftsberater oder Unternehmensberater? Dann wenden Sie sich gerne direkt an uns.  

Als vereidigte, zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung betätigen wir uns in folgenden Bereichen

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