Immobilienbewertung für Steuerberater

Über 35 Jahre Erfahrung in der Bewertung von Immobilien.

Wir erstellen neutrale, rechtssichere Wertgutachten für Steuerberater

Als Partner von Steuerberatern, Wirtschaftsberatern oder Unternehmensberatern erstellen wir rechtssichere Gutachten zum Verkehrswert von Immobilien im Sinne des §198 BewG. So können die vom Finanzamt für die Steuer festgesetzten Werte relativiert und ggf. Wertdifferenzen rechtssicher aufgedeckt werden durch Nachweis des geringeren gemeinen Werts. 

„Mit unserer Erfahrung kann auf Basis einer Bewertung durch das Finanzamt schnell festgelegt werden ob sich eine qualifizierte Wertermittlung Ihrer Immobilie rentiert oder nicht.“

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Heinrichs

Sie wissen vorher, was Sache ist. 

Sachverständige für Immobilienbewertung Kreyenborg & Heinrichs.

Transparenz und Offenheit sind uns bei unserer unabhängigen Beratertätigkeit besonders wichtig. Daher wissen Sie mit Kreyenborg & Heinrichs als Partner immer, woran Sie sind. Nicht immer lohnt es sich, die Bescheide des zuständigen Finanzamtes anzufechten. In manchen Fällen rechtfertigt der tatsächliche Marktwert eine hoch angesetzte Steuerlast.

Wir geben Ihnen vorab, bei Vorlage einer Wertberechnung durch das Finanzamt eine Einschätzung, ob sich eine rechtssichere Ermittlung des Verkehrswerts der zu bewertenden Immobilie im Sinne des §198 BewG lohnt. 

Kanzleien, die mit Kreyenborg & Heinrichs zusammenarbeiten, können sicher sein, dass offensichtliche Fehler vermieden werden, bevor unnötige Kosten entstehen.  

  • Wir geben Ihnen vorab eine erste Einschätzung, ob ein angezweifelter Steuerbescheid anfechtbar ist oder nicht. 
  • Wir empfehlen Ihnen nur dann ein Gutachten, wenn die Aussicht auf Erfolg (Nachweis des geringeren gemeinen Werts) besteht. 
  • Auf Basis dieser Einschätzung können Sie als Steuerberater Ihre Mandanten beraten und ggf. eine rechtssichere Ermittlung des Verkehrswertes empfehlen. 

Geben Sie Ihren Mandanten jetzt Entscheidungssicherheit!

Verkehrswert ermitteln für das Finanzamt

Wir erstellen rechtssichere Wertgutachten für Steuerberater.

In welchen Fällen lohnt sich aus steuerlichen Gründen die rechtssichere Wertermittlung einer Immobile oder eines Grundstücks?

Überall wo eine Immobilie steuerrechtlich in Erscheinung tritt, kann ein unabhängiges Wertgutachten sinnvoll sein: Bei einer Schenkung, Erbschaft, Betriebsübernahme o.ä. – sobald das Finanzamt in irgendeiner Form involviert ist, sollte man im Vorfeld für Rechtssicherheit sorgen und den tatsächlichen Verkehrswert ermitteln lassen. Bestenfalls wird das zuständige Finanzamt auf Basis des durch Kreyenborg & Heinrichs ermittelten Verkehrswertes den Steuerbescheid erstellen.  

Konkrete steuerrechtliche Beispiele, bei denen ein rechtssicheres Wertgutachten sinnvoll ist:

  • Zur Ermittlung eines niedrigeren gemeinen Wertes 
  • Zur Erstellung von Gegen-Gutachten 
  • Zum Einspruch auf Bescheide des Finanzamtes bei Erbschaft, Bilanz, Schenkung 
  • Um eine „zweite Meinung“ einzuholen 
  • Um die wirtschaftliche Restnutzungsdauer (nach neuer Rechtsprechung) bei einer wertrelevanten Übertragung einer Immobilie oder eines Grundstücks zu bestimmen 
  • Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie: Auf Basis einer rechtssicheren Immobilienbewertung können Ihre Mandanten im Vorfeld ermitteln lassen, zu welchem prozentualen Anteil Grund & Boden und zu welchem Anteile Gebäude auf den Kaufpreis angerechnet werden müssen. 
  • Zur Ermittlung und Differenzierung des Bodenwertes und des Gebäudewertes im Rahmen von Abschreibung (Gebäude kann man abschreiben, Grund und Boden nicht). 
  • Zur Überprüfung des durch das Rechentool des Bundesamtes der Finanzen ermittelten Wertes.
Kreyenborg und Heinrichs - Sachverständiger für Immobilien in Münster - Öffentliche Hand

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Sollen Ihre Mandanten besser agieren oder reagieren?

Mit anderen Worten: Ist es besser im Vorfeld den Verkehrswert einer Immobilie klären zu lassen oder ist es besser, den Steuerbescheid abzuwarten und ggf. anzuzweifeln?

Wer beim Steuerbescheid keine bösen Überraschungen erleben möchte, sollte mit einem Wertgutachten im Vorfeld für Sicherheit sorgen. Sie kennen als Berater Ihre Mandanten am besten und wissen, wie wichtig ihnen diese Sicherheit ist. Wer erst auf den Steuerbescheid reagiert, verliert dadurch Zeit, kennt aber den vom Finanzamt veranschlagten Wert und muss nur einschreiten, wenn es nötig ist. Auch beim Reagieren hat man durch eine rechtssicherere Wertermittlung der Immobilie alle Möglichkeiten. Hier gibt es kein richtig oder falsch. Wir beraten Sie hier gerne individuell. 

Sind die von uns ermittelten Werte für das Finanzamt bindend? 

Als öffentlich bestellte und zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung erfüllen Kreyenborg & Heinrichs alle Voraussetzungen, um rechtssichere Immobilienbewertungen vorzunehmen. Also ja. Die Finanzämter müssen unsere Werte zugrunde legen. 

„Durch das qualifizierte Gutachten werden schnelle Entscheidungen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt getroffen und können somit unproblematisch durchgeführt werden.“

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Heinrichs

Lassen Sie Kreyenborg und Heinrichs jetzt ein Wertgutachten für Ihre Gewerbeimmobilie erstellen!

Ihre Vorteile als Steuerberater, Wirtschafts- oder Unternehmensberater

Konkrete Vorteile durch die Zusammenarbeit mit Kreyenborg und Heinrichs? 

Eine Zusammenarbeit mit Kreyenborg & Heinrichs gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie Ihre Mandanten bei steuerrechtlichen Fragen zum Thema Immobilienbewertung kompetent und rechtssicher betreuen.

  • Transparenz und Ehrlichkeit: Wir sagen Ihnen, was Sache ist und machen keine falschen Versprechen. 
  • Wir geben schnelle Entscheidungshilfen 
  • Wir beraten kompetent und unabhängig 
  • Wir liefern Ihnen im Vorfeld eine Entscheidungshilfe, ob Ihre Mandanten besser den Steuerbescheid abwarten oder sie besser mit einem qualifizierten unabhängigen Immobilien Gutachten agieren sollten.  
  • Unsere qualifizierte Einschätzung des tatsächlichen Verkehrswerts stärkt Ihre Beratungskompetenz gegenüber Ihren Mandanten 

Beauftragen Sie Kreyenborg und Heinrichs jetzt mit der Erstellung eines neutralen Gutachtens!

FAQ / Häufig gestellte Fragen

Wer trägt die Kosten des Gutachtens für das Finanzamt?

In der Regel trägt die Kosten der Auftraggeber – also der oder die Steuerpflichtige.

Wie hoch ist das Honorar? 

Unsere erste Einschätzung, für die Überprüfung einer Bewertung des Finanzamtes, ist für Sie als Steuerberater kostenfrei. Die Höhe der Kosten für die Wertermittlung ergeben sich aus einem Basissatz plus einem Promilleanteil des ermittelten Objektwertes. Hinzu kommen bei Vor-Ort-Besichtigungen noch Nebenkosten wie Fahrtkosten oder auch Behördenauslagen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Steuergutachtens? 

Das hängt von der Komplexität der Immobilienbewertung ab. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, beginnen wir mit der Wertermittlung und der Vorbereitung des Ortstermins. Das dauert ca. 2–3 Wochen. Danach erfolgt der Ortstermin. In der Regel ist das Gutachten 3–4 Wochen nach dem Ortstermin fertig. 

Sie wünschen weitere Informationen über unsere Tätigkeit als unabhängige Sachverständige für Steuerberater, Wirtschaftsberater oder Unternehmensberater? Dann wenden Sie sich gerne direkt an uns.  

Als vereidigte, zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung betätigen wir uns in folgenden Bereichen: