Öffentliche Hand

Über 35 Jahre Erfahrung in der Bewertung von Immobilien.

Wir erstellen rechtssichere Immobilien Gutachten für den öffentlichen Sektor

Flächen, die im Bebauungsplan zur Nutzung für Einrichtungen vorgesehen sind, die den Gemeinbedarf decken, nennt man Gemeinbedarfsflächen. Dies können Kindergärten, Schwimmbäder, Schulen, Kirchen, Friedhöfe oder auch Sportanlagen sein. Von dieser Definition ausgenommen sind sogenannte „Erschließungsanlagen“ – also Straßen, Gehwege und Plätze.

Kreyenborg & Heinrichs sind Sachverständige und Immobiliengutachter für Gemeinbedarfsflächen. Doch was bedeutet das konkret?

Um ein Wertgutachten für Immobilien der öffentlichen Hand zu erstellen, müssen hohe Anforderungen an fachliche Kompetenz und Integrität erfüllt werden. Faktoren, die auch Privatkunden bei Immobilienbewertungen zugutekommen.

Dipl.-Ing. Dirk Kreyenborg, öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger der IHK Nord Westfalen

Sachverständige für Immobilienbewertung

Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir rechtssichere Immobilien Gutachten im Auftrag von Bund, Ländern und Gemeinden.

Für Gemeinbedarfsflächen kann bei einer Immobilienbewertung der eigentliche Verkehrswert – also der Marktwert der Immobilie – nicht ermittelt werden, da sie durch ihre Zweckbestimmung nicht frei gehandelt werden können.

Für diese Flächen ist eine privatwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen und sie dienen ausschließlich der öffentlichen Zweckbestimmung.

Sie sind keinem anderen Markt zuzuführen, die Zweckbestimmung kann nicht einfach umgewandelt werden.

Beispiele für Immobilien der öffentlichen Hand sind:

  • Gemeindezentren
  • Rathäuser
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Sportplätze
  • Sport- und Turnhallen
  • Bauhöfe
  • Feuerwehrhäuser
  • Gemeindewohnungen
  • Büroobjekte
  • Kirchen
Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir rechtssichere Immobilien Gutachten im Auftrag von Bund, Ländern und Gemeinden.

Kreyenborg & Heinrichs sind Sachverständige und Immobiliengutachter für Gemeinbedarfsflächen. 

Wer wird als Gutachter zur Bewertung von Gemeinbedarfseinrichtungen beauftragt?

Vorteile für Ihr Unternehmen durch eine Zusammenarbeit mit Kreyenborg und Heinrichs.

In unserem Hause ist Dipl. Ingenieur Dirk Kreyenborg unser zertifizierter und öffentlich bestellter vereidigter Sachverständiger.

Als Gutachter werden von der öffentlichen Hand, also von Bund, Ländern und Gemeinden, nur „zertifizierte, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ zur Wertermittlung von Immobilien hinzugezogen. Diese sind im IHK-Sachverständigenverzeichnis gelistet und müssen genau definierte gesetzliche Grundlagen erfüllen.

Zur Bewertung von Gemeinbedarfseinrichtungen werden in folgenden Fällen Sachverständige hinzugezogen:

  • Wenn eine Behörde oder Gemeinde eine Immobilie für eine Gemeinbedarfseinrichtung erwerben will, die sich noch nicht im Eigentum der öffentlichen Hand befindet.
  • Wenn eine Gemeinbedarfseinrichtung der öffentlichen Hand gehört und auf absehbare Zeit an einen öffentlichen Zweck gebunden bleiben soll.
  • Wenn eine Gemeinbedarfseinrichtung der öffentlichen Hand gehört, die Zweckbindung aber aufgegeben werden soll.

Kreyenborg & Heinrichs sind Sachverständige und Immobiliengutachter für Gemeinbedarfsflächen. 

Welche besonderen Qualifikationen müssen offizielle Gutachter für die öffentliche Hand erfüllen?

Die Vereidigung und die öffentliche Bestellung bescheinigen Dirk Kreyenborg

  • eine herausgehobene Qualifikation (persönliche Eignung),
  • Unparteilichkeit (persönliche Integrität) und
  • Unabhängigkeit.

Im Gegensatz zum „Sachverständigen“ – eine Bezeichnung, die nicht geschützt ist – muss die öffentliche Bestellung erarbeitet werden, indem sich der Sachverständige einem aufwändigen und qualitativ hochwertigen Überprüfungsverfahren unterzieht. Die Vereidigung ist für den Sachverständigen darüber hinaus eine besondere rechtliche Verpflichtung. 

Vereidigte und zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung.

Vertrauen auch Sie Kreyenborg & Heinrichs als Sachverständige und Immobiliengutachter für Gemeinbedarfsflächen. 

Warum macht die öffentliche Bestellung Kreyenborg & Heinrichs auch für private Auftraggeber interessant?

Allein die hohen Anforderungen, die von öffentlichen Einrichtungen an die Unparteilichkeit der Gutachter gestellt werden, sowie die damit verbundenen Kontrollmechanismen zeigen, dass Sie mit einem Gutachten eines öffentlich bestellten, vereidigten Gutachters wie Dirk Kreyenborg auf der sicheren Seite sind. Dipl. Ing. Dirk Kreyenborg hat praktische Erfahrungen mit über 5.000 erstellten Gutachten, davon 4.200 als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Das bedeutet für Sie konkret: 

  • Mehr Rechtssicherheit für Ihr Immobilien Gutachten, da rechtlich die Unparteilichkeit durch die IHK Nord Westfalen zertifiziert ist.
  • Mehr Qualitätssicherheit beim Gutachten, da Erfahrung und fachliche Qualifikation belegt sind.
  • Mehr Professionalität bei der Wertermittlung, da überdurchschnittliche Fachkenntnisse Grundvoraussetzung sind.

Möchten Sie weitere Informationen über unsere Gutachter-Tätigkeit als Sachverständige für Immobilienbewertung? Dann wenden Sie sich gerne an uns.

Als vereidigte, zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung betätigen wir uns in folgenden Bereichen: