Öffentliche Hand
Wir erstellen rechtssichere Immobilien Gutachten für den öffentlichen Sektor
Flächen die im Bebauungsplan zur Nutzung für eine Einrichtung vorgesehen, die den Gemeinbedarf decken, nennt man Gemeinbedarfsflächen. Dies können Kindergärten, Schwimmbäder, Schulen, Kirchen, Friedhöfe oder auch Sportanlagen sein. Von dieser Definition ausgenommen sind sogenannte „Erschließungsanlagen“ – also Straßen, Gehweg und Plätze.
Kreyenborg & Heinrichs sind Sachverständige und Immobiliengutachter für Gemeinbedarfsflächen. Doch was bedeutet das konkret?
"Um ein Wertgutachten für Immobilien der öffentlichen Hand zu erstellen, müssen hohe Anforderungen an fachliche Kompetenz und Integrität erfüllt werden. Faktoren, die auch Privatkunden bei Immobilienbewertungen zugutekommen."
Dipl.-Ing. Dirk Kreyenborg, öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Öffentliche Hand
Sachverständige Immobilien

Für Gemeinbedarfsflächen kann bei einer Immobilienbewertung der eigentlicher Verkehrswert – also der Marktwert der Immobilie – nicht ermittelt werden, da sie durch ihre Zweckbestimmung nicht frei gehandelt werden können.
Für diese Flächen ist eine privatwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen und sie dienen ausschließlich der öffentlichen Zweckbestimmung.
Sie sind keinem anderen Markt zuzuführen, die Zweckbestimmung kann nicht einfach umgewandelt werden.
Beispiele für Immobilien der öffentlichen Hand sind:
- Gemeindezentren
- Rathäuser
- Schulen
- Kindergärten
- Sportplätze
- Sport- und Turnhallen
- Bauhöfe
- Feuerwehrhäuser
- Gemeindewohnungen
- Büroobjekte
- Kirchen

Als Gutachter werden von der öffentlichen Hand, also von Bund, Ländern und Gemeinden, nur „zertifizierte, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ zur Wertermittlung von Immobilien hinzugezogen. Diese sind im IHK-Sachverständigenverzeichnis gelistet und müssen genau definierte gesetzliche Grundlagen erfüllen.
Zur Bewertung von Gemeinbedarfseinrichtungen werden in folgenden Fällen Sachverständige hinzugezogen:
- Wenn eine Behörde oder Gemeinde eine Immobilie für eine Gemeinbedarfseinrichtung erwerben will, die sich noch nicht im Eigentum der öffentlichen Hand befindet.
- Wenn eine Gemeinbedarfseinrichtung der öffentlichen Hand gehört und auf absehbare Zeit an einen öffentlichen Zweck gebunden bleiben soll.
- Wenn eine Gemeinbedarfseinrichtung der öffentlichen Hand gehört, die Zweckbindung aber aufgegeben werden soll.
Wer wird als Gutachter zur Bewertung von Gemeinde-bedarfseinrichtungen beauftragt?
Welche besonderen Qualifikationen müssen offizielle Gutachter für die öffentliche Hand erfüllen?

Die Vereidigung und die öffentliche Bestellung bescheinigen Dirk Kreyenborg
- eine herausgehobene Qualifikation (persönliche Eignung),
- Unparteilichkeit (persönliche Integrität) und
- Unabhängigkeit.
Im Gegensatz zum „Sachverständigen“ – eine Bezeichnung, die nicht geschützt ist – muss die öffentliche Bestellung erarbeitet werden, indem sich der Sachverständige einem aufwändigen und qualitativ hochwertigen Überprüfungsverfahren unterzieht. Die Vereidigung ist für den Sachverständigen darüber hinaus eine besondere rechtliche Verpflichtung.

Das bedeutet für Sie konkret:
- Mehr Rechtssicherheit für Ihr Immobilien Gutachten, da rechtlich die Unparteilichkeit durch die IHK Nord Westfalen zertifiziert ist.
- Mehr Qualitätssicherheit beim Gutachten, da Erfahrung und fachliche Qualifikation belegt sind.
- Mehr Professionalität bei der Wertermittlung, da überdurchschnittliche Fachkenntnisse Grundvoraussetzung sind.
Warum macht die öffentliche Bestellung Kreyenborg & Heinrichs auch für private Auftraggeber interessant?
Möchten Sie weitere Informationen über unsere Gutachter-Tätigkeit als Sachverständige für Immobilienbewertung? Dann wenden Sie sich gerne an uns.